Wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist, darf ich
- auf dem Schutzstreifen parken
Auf dem Schutzstreifen für Radfahrer darf man weder Halten noch Parken.
- den Schutzstreifen bei Bedarf befahren
Bei Bedarf darfst du den Schutzstreifen befahren. Die Radfahrer gefährden darfst du dabei nicht.
- auf dem Schutzstreifen halten
Auf dem Schutzstreifen für Radfahrer darf man weder Halten noch Parken.