Kleinkrafträder sind alle motorisierten Zwei- oder Dreiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ oder bis zu 4 kW Motorleistung und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h (für Ausnahmen 60 km/h). Diese Definition bezieht Mofas, aber auch u.a. Roller und Mopeds mitein. Das hier dargestellte Verkehrszeichen bezieht sich aber ausschließlich auf Mofas.